FAQ – Hilfecenter

Häufig gestellte Fragen

Willkommen in unserem Hilfecenter!

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und Abläufen im Sanitätshaus. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch oder persönlich in einer unserer Filialen zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen helfen!

Häufig gestellte Fragen:

Was ist ein Sanitätshaus?

Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft, das eine Vielzahl von medizinischen Hilfsmitteln, Geräten und Produkten anbietet, die zur Unterstützung der Gesundheit und Mobilität von Menschen dienen. Typischerweise bieten Sanitätshäuser Produkte wie orthopädische Hilfsmittel (z.B. Bandagen, Orthesen), Rehabilitationsgeräte (z.B. Gehhilfen, Rollstühle), medizinische Pflegeartikel (z.B. Inkontinenzprodukte, Pflegebetten) und weitere Gesundheitsprodukte an. Sanitätshäuser im allgemeinen spielen eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Patienten mit unterschiedlichen gesundheitlichen Bedürfnissen und unterstützen sie dabei, ein aktives und komfortables Leben zu führen.

Welche Fachabteilungen deckt das Sanitätshaus Langermeier ab?

  • Sanitätshaus: Hier finden Sie eine Auswahl an medizinischen Hilfsmitteln und Pflegeprodukten für den täglichen Bedarf, wie Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Inkontinenzartikel und mehr.
  • Orthopädietechnik: Unsere Orthopädietechniker bieten individuelle Lösungen für orthopädische Probleme an, wie maßgefertigte Einlagen, Orthesen und Prothesen.
  • Rehatechnik: In der Abteilung für Rehatechnik erhalten Sie spezielle Hilfsmittel und Geräte zur Rehabilitation und Mobilitätsunterstützung, wie Rollstühle, Gehhilfen, und Rehabilitationsgeräte.
  • Homecare: Unsere Homecare-Abteilung bietet Produkte rund um die häusliche Pflege und Betreuung an. Von ableitender Inkontinenzversorgung, über Hilfsmittel zur Stomaversorgung bis hin zur Lagerungsschlange.

Jede Abteilung ist darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse zu erfüllen und Ihnen eine bestmögliche Versorgung zu bieten.

Ich habe ein Rezept für ein Hilfsmittel, wie geht es weiter?

Um den nächsten Schritt einzuleiten, benötigen wir eine Kopie oder das Original Ihres Rezepts. Bitte beachten Sie, dass wir erst nach Erhalt des Rezepts mit der Bearbeitung beginnen können. Falls das verschriebene Hilfsmittel klar und spezifisch beschrieben ist, können wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten. Bei sehr unspezifisch oder allgemein beschriebenen Hilfsmitteln müssen wir zusätzliche Informationen einholen oder Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt halten, auch um sicherzustellen, dass wir Ihnen ein wirklich passendes Produkt bereitstellen können.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für bestimmte Basisprodukte, die von einem Arzt verschrieben wurden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jedes Produkt, das verschrieben wird, automatisch von der Krankenkasse bezahlt wird. Jeder Versorger, also jedes Sanitätshaus, bietet bestimmte Basisprodukte an, die ohne zusätzliche Kosten über die Krankenkasse erhältlich sind. Wenn ein Kunde beispielsweise einen extrem hochwertigen Rollator wünscht, kann er in der Regel nur den üblichen Kassenpreis für ein Standardprodukt geltend machen. Der Differenzbetrag muss dann selbst getragen werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Was sind Mehrkosten / wirtschaftliche Aufzahlungen?“.

Ich bin privatversichert - wie unterscheidet sich der Ablauf?

Als privatversicherter Kunde unterscheidet sich der Ablauf im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in einigen Punkten. In der Regel haben Privatversicherte mehr Flexibilität und Auswahlmöglichkeiten bei der Auswahl von medizinischen Hilfsmitteln und Produkten. Sie können oft Produkte wählen, die über den Standard hinausgehen und individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Prozess beginnt ebenfalls mit der Vorlage des Rezepts, das wir dann für Sie bearbeiten. Bevor wir jedoch mit der Bearbeitung beginnen können, müssen wir überprüfen, ob mit Ihrer jeweiligen Versicherung ein Vertrag besteht und welche Leistungen von dieser abgedeckt werden. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen privatversicherte Kunden die Kosten zunächst selbst tragen und können sie dann bei ihrer Versicherung einreichen, um eine Rückerstattung gemäß den Bedingungen ihres Versicherungsvertrags zu erhalten. Im nächsten Abschnitt „Kostenvoranschlag? Was heißt das? Wie lange dauert das?“ finden Sie ebenso Informationen für Privatversicherte. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die für Sie besten Lösungen zu finden und den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Kostenvoranschlag? Was heißt das? Wie lange dauert das?

Ein Kostenvoranschlag im Kontext einer Krankenkasse ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für die benötigten medizinischen Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die von Ihrem behandelnden Arzt verschrieben wurden. In vielen Fällen, muss dieser Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht werden, bevor die tatsächliche Versorgung erfolgen kann. Die Krankenkasse prüft, den Kostenvoranschlag und entscheidet über die Genehmigung und Kostenübernahme.

Wir als Ihr Sanitätshaus übernehmen die Erstellung und Bearbeitung der Kostenvoranschläge. Sobald eine Genehmigung seitens der Krankenkasse erfolgt, werden wir Sie umgehend informieren und die Abgabe des Hilfsmittels kann erfolgen. Die Dauer dieses Prozesses kann variieren und hängt von den Richtlinien und Bearbeitungszeiten Ihrer Krankenkasse ab.

Für privatversicherte Kunden ist zu beachten, dass wir als Ihr Sanitätshaus keine Genehmigung von der Versicherung erhalten, sondern ausschließlich der Versicherte selbst. Wir sind daher darauf angewiesen, dass Sie als Kunde uns informieren, sobald Ihre Versicherung den Kostenvoranschlag genehmigt hat, damit die weitere Bearbeitung fortgesetzt werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, den Kostenvoranschlag korrekt und zeitnah einzureichen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Wann kann ein Reha-Hilfsmittel geliefert werden?

Die Lieferung eines Reha-Hilfsmittels kann erst nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erfolgen. Sobald wir die Genehmigung erhalten haben, wird einer unserer Techniker telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Lieferungstermin zu vereinbaren. Die genaue Lieferzeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Verfügbarkeit des Produkts und individueller Anpassungen. Für dringende Fälle, in denen eine schnelle Lieferung erforderlich ist, bieten wir Ihnen eine Vorab-Lieferung an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im nächsten Abschnitt „Lieferung eines Reha-Hilfsmittels vor Genehmigung?“. Unser Ziel ist es, Ihnen eine zeitnahe und reibungslose Lieferung zu ermöglichen, damit Sie Ihr Reha-Hilfsmittel schnellstmöglich erhalten und Ihre Rehabilitation unterstützen können.

Lieferung eines Reha-Hilfsmittels vor Genehmigung?

In dringenden Fällen, bei denen eine schnelle Lieferung erforderlich ist und nicht auf Genehmigung der Krankenkasse gewartet werden kann, bieten wir eine Vorab-Lieferung an. Für diese hinterlegen Sie bei uns eine Kaution und unterzeichnen eine verbindliche Kundenbestellung. Sobald die Genehmigung für das Hilfsmittel seitens der Krankenkasse bei uns eingeht, überweisen wir Ihnen die Kaution, an die von Ihnen vorher hinterlegten Bankdaten, zurück.

Hilfsmittel, die im Eigentum der Krankenkasse stehen, können vor einer Genehmigung nicht abgegeben werden.

Für eine schnelle Versorgung bieten wir Ihnen des Weiteren die Möglichkeit ein Hilfsmittel privat zu mieten. Mehr Infos hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt „Kann ich Hilfsmittel auch selbst mieten?“.

Kann ich Hilfsmittel auch selbst mieten?

In unserem Sanitätshaus bieten wir die Möglichkeit, Hilfsmittel auch selbst zu mieten. Die Mietkosten variieren je nach Art des Hilfsmittels und werden pro benötigter Woche abgerechnet. Für eine Privatmiete fällt in der Regel eine einmalige Reinigungsgebühr und eine Kaution an. Die Kaution wird Ihnen nach Rückgabe des Hilfsmittels zurückerstattet.

So eine Privatmiete kann besonders nützlich sein, wenn Sie ein Hilfsmittel nur für einen kurzen Zeitraum benötigen. Die Mietoption bietet Ihnen Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, die benötigten Hilfsmittel ohne lange Wartezeiten zu nutzen.

Ich bin zuzahlungsbefreit

Um Ihre Zuzahlungsbefreiung zu berücksichtigen, benötigen wir einen Nachweis, den wir in unser System hinterlegen können. Bitte beachten Sie, dass wir jedes Jahr eine aktuelle Befreiung benötigen. Falls bei uns kein Befreiungsausweis eingeht, wird automatisch eine Zuzahlungsrechnung erstellt. Sollte der Vorgang bereits mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet sein, bitten wir Sie, die Zuzahlungsrechnung zu begleichen und sich die Rezeptgebühr mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zurückerstatten zu lassen.

Was sind Mehrkosten / wirtschaftliche Aufzahlungen?

Mehrkosten oder wirtschaftliche Aufzahlungen beziehen sich auf zusätzliche Kosten, die über die von der Krankenkasse übernommenen Standardkosten für ein medizinisches Hilfsmittel hinausgehen. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Kunde ein spezielles oder hochwertigeres Hilfsmittel wünscht, das über den von der Krankenkasse festgelegten Preis hinausgeht. In solchen Fällen kann der Kunde die Differenz zwischen dem Standardpreis und dem gewünschten Hilfsmittel selbst tragen, um das spezifische Produkt zu erhalten. Diese zusätzlichen Kosten werden als Mehrkosten oder wirtschaftliche Aufzahlungen bezeichnet.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen Mehrkosten/wirtschaftliche Aufzahlung und der gesetzlichen Zuzahlung.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen!

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