Ein Kostenvoranschlag im Kontext einer Krankenkasse ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für die benötigten medizinischen Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die von Ihrem behandelnden Arzt verschrieben wurden. In vielen Fällen, muss dieser Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht werden, bevor die tatsächliche Versorgung erfolgen kann. Die Krankenkasse prüft, den Kostenvoranschlag und entscheidet über die Genehmigung und Kostenübernahme.
Wir als Ihr Sanitätshaus übernehmen die Erstellung und Bearbeitung der Kostenvoranschläge. Sobald eine Genehmigung seitens der Krankenkasse erfolgt, werden wir Sie umgehend informieren und die Abgabe des Hilfsmittels kann erfolgen. Die Dauer dieses Prozesses kann variieren und hängt von den Richtlinien und Bearbeitungszeiten Ihrer Krankenkasse ab.
Für privatversicherte Kunden ist zu beachten, dass wir als Ihr Sanitätshaus keine Genehmigung von der Versicherung erhalten, sondern ausschließlich der Versicherte selbst. Wir sind daher darauf angewiesen, dass Sie als Kunde uns informieren, sobald Ihre Versicherung den Kostenvoranschlag genehmigt hat, damit die weitere Bearbeitung fortgesetzt werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, den Kostenvoranschlag korrekt und zeitnah einzureichen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.